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Gründerin und Inhaberin Anna-Julia Schlemminger


 

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Für sämtliche von uns als LUYA Kidscorner – Inhaberin Anna-Julia Schlemminger - (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ genannt) erbrachten Leistungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.


 

§ 2 VERTRAGSSCHLUSS

1.Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Basis des Angebots des Auftragnehmers durch Auftragsbestätigung seitens des Auftraggebers (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Ein Angebot des Auftragnehmers  kann jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, soweit sich nicht aus dem Angebot selbst etwas anderes ergibt. Eine Auftragsbestätigung welche von den Konditionen des Angebots des Auftragnehmers abweicht, gilt als neues Angebot, welches der ausdrücklichen Annahme durch den Auftragnehmer bedarf. 

2. Etwaige  Ergänzungen, Nachträge, Nebenabreden und Änderungen des gemäß vorstehendem § 2 Abs. 1 geschlossene Vertrages werden nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam.


 

§ 3 LEISTUNGSUMFANG UND DURCHFÜHRUNG

1. Der Auftragnehmer erbringt gegenüber dem Auftraggeber Kinderbetreuungsleistungen gemäß dem im vom Auftraggeber angenommenen Angebot festgelegten Umfang (nachfolgend auch die „Leistung“). Soweit dem Angebot Abbildungen, Fotografien oder ähnliches beigefügt sind, haben diese lediglich beispielhaften Charakter. Der tatsächliche Umfang der Leistung gemäß dem Angebot kann von diesen abweichen, soweit nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. 

2. Der Auftraggeber stellt für die Erbringung der Leistung die erforderlichen Räumlichkeiten sowie den Rahmen zur Verfügung,welcher zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.  Soweit nicht anders vereinbart, beinhaltet dies die Pflicht, ausreichendTische und Stühle sowie geeignete sanitäre Anlagen vor Ort bereitzustellen sowie einen ordnungsgemäßen Auf- und Abbau einschließlich entsprechend hierfür benötigter Parkmöglichkeiten zu ermöglichen. Soweit kostenfreie Parkmöglichkeiten nicht durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden, wird der Auftragnehmer angefallene Parkkosten entsprechend in Rechnung stellen.

3. Bei  geschlossenen Veranstaltungen mit festgelegter Kinderanzahl, wie z.B. Hochzeiten oder Geburtstagen, ist die endgültige Anzahl von Kindern zwischen 2–13 Jahren bis 6 Wochen vor der Veranstaltungen mitzuteilen. Eine Betreuung von Kindern im Alter von unter2 Jahren ist nicht möglich, soweit nicht im Angebot ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. 

 4.Der Auftragnehmer behält sich vor, die Erbringung der Leistung vor Ort kurzfristig in gleichwertiger Weise anzupassen. Eine solche Anpassung kann insbesondere aufgrund von Wetterereignissen erfolgen. In nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ausnahmefällen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise abzubrechen, einzuschränken, abzuändern oder die Erbringung der Leistung  abzulehnen. Ein solcher Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn die Sicherheit der zu betreuenden Kinder nicht gewährleistet werden kann oder bei Auftretens von Krankheitssymptomen. Der Auftragnehmer wird in einem solchen Fall den Auftraggeber sowie die Eltern des betroffenen Kindes unverzüglich unterrichten. 

5. Eine Verlängerung der Betreuungszeiten vor Ort ist grundsätzlich möglich, bedarf aber in jedem Fall der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers. Ein Anspruch auf Erteilung der Zustimmung besteht nicht. Eine Verlängerung der Betreuungszeiten wird gemäß den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt. 

 

§ 4 PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die sichere Durchführung der Kinderbetreuung gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang benötigten Informationen bereitzustellen. Dies umfasst insbesondere eine genaue Beschreibung der Örtlichkeiten einschließlich potentieller Gefahrenstellen sowie die Übersendung eines detaillierten Ablaufplanes einschließlich aller voraussichtlich anwesenden Kinder im Alter von 2 bis 13 Jahren.

2.Das Einholen von zur Erbringung der Leistung erforderlichen behördlichen Genehmigungen obliegt dem Auftraggeber. Der Kosten für die Einholung von Genehmigungen trägt der Auftraggeber.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Beginn der Leistungserbringung ein vom Auftragnehmer erstelltes Informationsblatt zur Kinderbetreuung an jene Eltern bzw. Sorgeberechtigten zu verteilen, deren Kinder gemäß dem vereinbarten Leistungsumfang vom Auftragnehmer betreut werden sollen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Unterzeichnung des Informationsblattes und die Übermittlung für die Leistungserbringung wesentlicher Informationen durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten der zu betreuenden Kinder zwingende Voraussetzung für eine Teilnahme an der Betreuung sind. Das Informationsschreiben wird – wenn vom Auftraggeber gewünscht – spätestens 2 Wochen vor Beginn der Leistungserbringung final abgestimmt.

4. Dem Auftraggeber ist bekannt und er stellt sicher, dass eine Abholung der betreuten Kinder durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten jederzeit kurzfristig möglich ist. 


 

§ 5 PREISE

Es gelten die im Angebot festgelegten Preise.

 

§ 6 RECHNUNGSSTELLUNG / ZAHLUNG

Es gelten die im Angebot festgelegten Zahlungsmodalitäten.

 

§ 7 STORNIERUNG

1. Eine Stornierung des Auftrages durch den Auftraggeber ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Die Erklärung wird mit schriftlichen Zugang beim Auftragnehmer wirksam. 

 2. Storniert der Auftraggeber den Vertrag, so verliert der Auftragnehmer seinen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen, soweit die Stornierung nicht durch den Auftragnehmer zu vertreten ist. Der Auftragnehmer hat für diesen Fall die nachfolgend aufgeführten Entschädigungspauschalen festgelegt, welche sowohl die zu erwartende Ersparnis von Aufwendungen und die Erzielung anderweitiger Einnahmen als auch den zu erwartenden Verdienstausfall durch die fehlende Möglichkeit der anderweitigen Erbringung von Leistungen angemessen berücksichtigen: 

Für den Zeitraum von Vertragsschluss bis 3 Monate vor geplanter Leistungserbringung: 25 % der vereinbarten Vergütung;

Für den Zeitraum von 3 Monaten bis 2 Wochen vor geplanter Leistungserbringung: 50 % der vereinbarten Vergütung;

Für den Zeitraum ab 2 Wochen vor geplanter Leistungserbringung:90% der vereinbarten Vergütung.

3. Wir behalten uns das Recht vor, einen tatsächlich höheren eingetretenen Schaden geltend zu machen. Die vorstehenden Pauschalen sind in diesem Fall entsprechend anzurechnen. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, dem Auftragnehmer nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ist als die vorstehend aufgelisteten Entschädigungspauschalen. 

 

§ 8 VERSICHERUNG UND HAFTUNG

1 Auf Wunsch ist der Abschluss einer Unfallversicherung für die zu betreuenden Kinder möglich. Der Auftragnehmer wird in diesem Fall entsprechende Angebote einholen und diese dem Auftraggeber vorlegen. Die Kosten für den Abschluss einer Unfallversicherung trägt der Auftraggeber. 

2 Eine Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des und/oder der betreuten Kinder resultieren und nicht schuldhaft durch den Auftragnehmer verursacht worden sind, ist ausgeschlossen 

 

§ 9 DATENSCHUTZ

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben (insb. der DSGVO) behandelt. Für die Geschäftsabwicklung notwendige Daten werden von uns ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert und verarbeitet. Die Weitergabe an Dritte erfolgt – mit Ausnahme von Fällen, in denen eine solche gem. Gesetz, gerichtlicher oder behördlicher Entscheidung angeordnet ist –  nur nach erfolgter Zustimmung des Auftraggebers. 

 

§10 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand

1. Der geschlossene Auftrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Auftrag ist – soweit die Vereinbarung eines Gerichtsstands zulässig ist - Hamburg, Deutschland. 

 2. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Der Inhaber und der Verwender verpflichten sich in einem solchen Falle, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung zu treffen, welche der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

AGB LUYA Kidscorner

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